
Fachhochschule Düsseldorf University of Applied Sciences
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Erfindungen und Patente
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Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Udo Kayser
Sprechzeiten Mo-Mi 9-12 Uhr
Beratungsbüro Forschung & Transfer Standort Nord
Josef-Gockeln-Straße 9, Raum H 59 40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 4351 609
udo.kayser@fh-duesseldorf.de >>
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Wie helfen wir Ihnen?
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- Wir bieten eine Erstberatung zu den Fragen: Was ist eine Erfindung? Wie kann ich aus einer Erfindung ein Patent erlangen? Was ist als Erfinder und Arbeitnehmer zu beachten?
- Wir beraten bei Recherchen im Vorfeld einer Erfindungs- oder Patentanmeldung
- Wir beraten und betreuen Sie bei laufenden Patentverfahren
- Wir helfen bei der Verwertung Ihrer Erfindung
- Wir bieten Schulungen und Seminare bei Bedarf an
- Wir haben ein Beratungsbüro mit Servicezeiten für Sie eingerichtet (Standort Nord, Raum H59, Mo-Mi 9-12 Uhr)
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Von der Erfindung zum Patent (Abwicklung FH D)
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- Um Ihre Erfindung zu melden, füllen Sie bitte das FHD-Erfindungsmeldungsformular (im Intranet auf der Seite Forschung und Transfer) aus.
- Senden Sie das von allen Erfindern unterschriebene Erindungsmeldungsformular im verschlossenen Umschlag an Dezernat 5 (Frau Berndt).
- Wir prüfen Ihre Erfindungsmeldung auf Vollständigkeit und bitten Sie ggf. um Auskunft und Ergänzung.
- Anschließende Prüfung auf Patentfähigkeit und Verwertung (in der Regel durch die Patentverwertungsagentur ProVendis GmbH).
- Aufgrund des Prüfergebnisses entscheidet die Hochschulleitung, ob die Erfindung von der Hochschule in Anspruch genommen oder freigegeben wird.
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Vorteile für den Erfinder bei Inanspruchnahme der FH D
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- Die Hochschule übernimmt die gesamten Kosten der Patentanmeldung.
- Der Erfinder wird an einer möglichen Verwertung anteilig mit 30% beteiligt.
- Die Hochschule kümmert sich um das gesamte Bewertungs-, Prüfungs- und Anmeldeverfahren.
- Der Erfinder wird regelmäßig über den Stand der Dinge informiert.
- Bereits nach Ablauf der Zwei-Monatsfrist für die Überprüfung der Erfindungsmeldung kann eine geplante Veröffentlichung realisiert werden.
(Davon unberührt bleibt allerdings die gesetzlich vorgesehene 4-Monatsfrist zur Inanspruchnahme bzw. Freigabe der Erfindung.)
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Wann muss eine Erfindung gemeldet werden?
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Alle Erfindungen, die einem Arbeitnehmer der FH D während seiner Diensttätigkeit entstehen, müssen der FH D gemeldet werden.
- Erfindungen in Industriekooperationen
- Erfindungen in öffentlichen Drittmittelprojekten
- Erfindungen mit Gründungsabsicht
- Inanspruchnahmefristen bei geplanter Veröffentlichung sind unbedingt zu beachten!
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FH Düsseldorf 20.05.2013 - 18:38
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